Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums wurde der steuerfreie Grundfreibetrag 2020 um € 240 auf € 9.408 EUR angehoben. Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags steigt auch der Unterhaltshöchstbetrag, den Unterhaltsleistende steuerlich geltend machen können (ebenfalls € 9.408).
Red./BR