Stand: 8. Januar 2020


 

Steuererklärung

Steuerfreies Existenzminimum 2020

Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums wurde der steuerfreie Grundfreibetrag 2020 um € 240 auf € 9.408 EUR angehoben. Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags steigt auch der Unterhaltshöchstbetrag, den Unterhaltsleistende steuerlich geltend machen können (ebenfalls € 9.408).

Red./BR


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