Neuregelung der Grundsteuer
Ab 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Grundstücksbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung nach amtlichem Vordruck abzugeben.
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Ab 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Grundstücksbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung nach amtlichem Vordruck abzugeben.
Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren.
Um den Erdgasverbrauch zu senken, soll mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden. Die Umsatzsteuer auf Gas wird vorübergehend reduziert. Die EU kann Sanktionsverstöße schneller ahnden und biologische Pflanzenschutzmittel sind …