Neuregelung der Grundsteuer
Ab 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Grundstücksbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung nach amtlichem Vordruck abzugeben.
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Ab 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Grundstücksbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung nach amtlichem Vordruck abzugeben.
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