Gesetzliche Neuregelungen November 2022

Um den Erdgasverbrauch zu senken, soll mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden. Die Umsatzsteuer auf Gas wird vorübergehend reduziert. Die EU kann Sanktionsverstöße schneller ahnden und biologische Pflanzenschutzmittel sind künftig einfacher zugänglich.

Energie

Sichere Versorgung in der Krise

Änderungen im Energierecht ermöglichen es, mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren und den Erdgasverbrauch zu senken. Für die Einspeisung von LNG-Flüssiggas ab diesem Winter wurden rechtliche Voraussetzungen geschaffen. Der Großteil der Regelungen ist am 13. Oktober in Kraft getreten.

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Umsatzsteuer auf Gas wird reduziert

Die steigenden Energiepreise sind für viele Bürgerinnen und Bürger schon jetzt zu einer großen Belastung geworden. Deshalb senkt die Bundesregierung vorübergehend den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas. Gelten soll dies auch für Fernwärme, mit der vor allem viele Mietwohnungen versorgt werden.

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Schneller weg vom Gas – Brennstoffwechsel vereinfacht

Die angespannte Lage auf dem Gasmarkt treibt Betreiber von Kraftwerken und Industrieanlagen um, die auf diesen Brennstoff angewiesen sind. Damit sie schnell und unkompliziert auf einen anderen Brennstoff umsatteln können, werden erforderliche Genehmigungsverfahren vereinfacht.

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Europa

Sanktionsverstöße EU-weit ahnden

Um die Durchsetzung von EU-Sanktionen zu vereinheitlichen und Sanktionsverstöße schneller zu ahnden, soll die EU ihre Kompetenzen erweitern können. Damit das nach deutschem Recht möglich wird, hat der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

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Soziales

Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Werden Menschen mit Behinderung im Krankenhaus behandelt, sind manche von ihnen auf die Begleitung von vertrauten Bezugspersonen angewiesen. Ab dem 1. November wird diese Begleitung finanziert. Begleitet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe – etwa der Wohngruppe oder der Förderwerkstatt – eine betroffene Person ins Krankenhaus, übernehmen die zuständigen Träger die Kosten.

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Landwirtschaft

Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel wird einfacher

Biologische Pflanzenschutzmittel sind in der EU künftig einfacher zugänglich. Dadurch können Mikroorganismen als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln schneller zugelassen werden. Landwirte können so chemische Pflanzenschutzmittel besser durch nachhaltigere Alternativen ersetzen. Die neuen Regeln gelten ab November 2022.

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Quelle: Bundesgerierung