Arbeitnehmer: Auch zweite tägliche Fahrt zur Arbeitsstätte durch Entfernungspauschale abgegolten
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, können in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale, die schon für die erste Fahrt gilt, ansetzen. Ein weiterer Werbungskostenabzug ist für die zweite Fahrt nicht möglich. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 4 K 3301/09). 
Erneut strenge Regeln für Nachweis von Krankheitskosten
Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem am 15. Februar 2012 veröffentlichten Urteil vom 18. Januar 2012 (Az. 11 K 317/09 E) entschieden, dass gemäß der durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geschaffenen Neuregelungen der §§ 33 Abs. 4 EStG, 64 EStDV erneut erhöhte Anforderungen an den Nachweis von Krankheitskosten gelten. Im Streitfall ging es um Kosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie). Die Kläger profitierten daher nicht von der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2010 (Urteil vom 11. November 2010, VI R 17/09). Damals hatte der Bundesfinanzhof seine langjährige Rechtsprechung zum Nachweis von Aufwendungen für Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation daher nur schwer zu beurteilen ist, aufgegeben. Er hatte klargestellt, dass ein formalisierter Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch ein vorheriges amtsärztliches Attest nicht erforderlich sei. Dieser Rechtsprechungsänderung ist der Gesetzgeber im Steuervereinfachungsgesetz 2011 entgegen getreten. Nunmehr verlangt der Gesetzgeber formalisierte Nachweise, und zwar in allen noch offenen Fällen. 