Wichtige Information zur Lohnabrechnung für Juni 2022

image_pdfimage_print

Uns erreichen immer noch sehr viele Anfragen bezüglich der Monatsberechnung für Juni.

Ab dem 01.06.2022 gilt ein geänderter Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2022. Dieser beinhaltet die Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmers-Pauschbetrags durch das Steuerentlastungsgesetz 2022.

Das hat Auswirkung auf die Lohnsteuerberechnung, das Kurzarbeitergeld und die Ausfallentschädigung bei Quarantäne. Mit der Monatsberechnung Juni berechnet unser Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm alle betroffenen Arbeitnehmer rückwirkend ab Januar 2022 nach. Diese Änderungen werden derzeit in die Software integriert.

Die Freigabe der Monatsberechnung Juni erfolgt voraussichtlich ab dem 09.06.2022.

Red.