Gasspeicheranlagen sollen für die Sicherheit der Energieversorgung einen Mindestfüllstand aufweisen. Eine Ausnahmeregelung erleichtert den Bau von Unterkünften für Geflüchtete. Mehr Schutz und Transparenz bei Online-Kauf, Kaffeefahrten und Telefonwerbung.
Energie
Sicherheit der Gasversorgung
Betreibende von Gasspeicheranlagen in Deutschland werden verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Gesetzlich vorgegebene Mindestfüllstände sollen die Energieversorgung weiterhin gewährleisten und heftige Preisausschläge eindämmen. Das Gesetz tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
Flucht und Asyl
Vereinfachter Bau von Unterkünften für Geflüchtete
Um Städten und Gemeinden den Bau von Unterkünften für Geflüchtete zu erleichtern, führt die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung im § 246 Baugesetzbuch wieder ein. Behörden dürfen bis Ende 2024 von den Vorschriften des Baugesetzbuchs abweichen, um das Verfahren zu vereinfachen.
Verbraucherschutz
Mehr Schutz auf Online-Marktplätzen
Ab dem 28. Mai sind Verbraucherinnen und Verbraucher bei Online-Einkäufen besser zu informieren. Betreiber von Digitalen-Marktplätzen wie Amazon oder ebay sind dann verpflichtet, vor Vertragsschluss über wesentliche Umstände, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können, aufzuklären – etwa über Kriterien und Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten.
Transparenz im Internet und bei Kaffeefahrten
Beim Verkauf digitaler Inhalte wie eBooks, Videoclips, digitale Dienstleistungen oder Videostreaming sind Anbietende zu mehr Transparenz verpflichtet. Mehr Schutz vor missbräuchlichen Praktiken erhalten auch Teilnehmende an sogenannten Kaffeefahrten. Influencer und Blogger erhalten zudem mehr Rechtssicherheit bei Produktempfehlungen. Das Gesetz tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Stärkerer Schutz bei Telefonwerbung
Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieterinnen und Anbieter, die telefonisch werben, die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Einfachere Preisauszeichnung und Verkauf verderblicher Lebensmittel
Ab dem 28.Mai 2022 müssen Anbieter bei Preisermäßigungen nicht mehr auf vorherige Preise Bezug nehmen, zugleich wird einer kurzzeitigen Anhebung von Preisen vor einer Preisermäßigung ein Riegel vorgeschoben. Außerdem wird der günstige Verkauf leicht verderblicher Lebensmittel erleichtert. Dies soll der Lebensmittelverschwendung entgegen wirken .
Quelle: Bundesregierung