Aufklärungsmöglichkeiten über Organspenden werden verbessert, stillschweigende Vertragsverlängerungen werden eingeschränkt und es gibt mehr Gesundheitsschutz bei Kosmetikprodukten. Diese und weitere gesetzlichen Neuregelungen gibt es im März.
Gesundheit
Organspende: Bessere Aufklärung
Eine Organ- und Gewebespende ist weiterhin nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.
Das gilt jetzt bei Corona-Tests
Seit dem 12. Februar gilt: Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt erhalten. Ein Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Tests besteht aber nur nach einem positiven Antigen-Schnelltest. Vulnerable Gruppen werden besonders geschützt.
Verbraucherschutz
Verträge zu kündigen wird einfacher
Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach sich ein Verbrauchervertrag stillschweigend verlängert, ist nur wirksam, wenn der Verbraucher das Recht erhält, den verlängerten Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstem einem Monat zu kündigen.
23 Chemikalien in Kosmetikprodukten verboten
Wegen ihrer langfristigen und schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit dürfen in der Europäischen Union bestimmte Chemikalien ab dem 1. März 2022 nicht mehr in kosmetischen Produkten verwendet werden. Das Verbot gilt für so genannte CMR-Substanzen (carcinogenic – krebserregend, mutagenic – erbgutverändernd, reprotoxic – fortpflanzungsgefährdend).
Insektenschutz
Weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen
Um die Lebensbedingungen für Insekten zu verbessern, wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich eingeschränkt. Am 1. März treten weitere neue Regeln zum Natur- und Insektenschutz in Kraft: gegen Lichtverschmutzung, für mehr artenreiches Grünland sowie Anwendungsverbote für bestimmte Biozide.
Quelle: Bundesregierung