Seit dem 12.05. gilt die “Bundes-Notbremse” nicht mehr, München macht langsam wieder auf.
Nun können, nach Maßgabe der staatlichen Rahmenkonzepte die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist wieder möglich. Die Neuerungen im Einzelnen:
Biergärten und Schanigärten
- Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test der Tischgäste erforderlich.
- Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
- Die Schließung muss spätestens um 22 Uhr erfolgen. Eine vorherige Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist erforderlich.
- Zusätzlich gelten natürlich die bekannten Hygienemaßnahmen, etwa eine FFP2-Maskenpflicht oder die Abstandsregeln.
Theater und Kinos
- Besucherinnen und Besucher brauchen einen aktuellen negativen Testnachweis (höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test). Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
- Zudem muss auch sichergestellt sein, dass die Kontaktnachverfolgung möglich ist.
- Auch hier gelten die üblichen Hygienemaßnahmen wie FFP2-Maskenpflicht und die Einhaltung der Abstandsregeln.
- Es ist also ratsam, sich vor dem Besuch über den genauen Ablauf und die Regeln zu informieren.
Sport
Die Stadt hat im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium und nach Maßgabe des staatlichen Rahmenkonzepts kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel zugelassen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen aktuellen negativen Testnachweis (höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test) verfügen. Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
- Die Ausübung von Sport ist laut der aktuellen Inzidenzeinstufung für München derzeit mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Freien möglich.
Schulen und Museen
- An den Schulen findet wieder für alle Jahrgangsstufen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen gilt dies bereits ab 10. Mai.
- Die Kinderbetreuung erfolgt nicht mehr im Notbetrieb, sondern im eingeschränkten Regelbetrieb in festen Gruppen.
- An Musikschulen ist Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht wieder zugelassen, auch Angebote der außerschulischen beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenzform möglich.
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können mit Beschränkung der Besucherzahl und vorheriger Terminbuchung sowie Registrierung zur Kontaktnachverfolgung wieder öffnen.
Quelle: muenchen.de / Red. jruder.de