Bayerischer Pflegebonus: Richtlinien veröffentlicht

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit Bekanntmachung vom 30.04.2020 die Richtlinien für den Corona-Pflegebonus veröffentlicht. Der Bonus kann Personen gewährt werden, die in Bayern im Bereich der Langzeitpflege, der Behindertenhilfe, einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik pflegerisch oder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungswesen tätig sind.

Weitere Informationen:

Auf Antrag: Bis zu 500 EUR Bonus für Pflegekräfte in Bayern (20.04.2020)

Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 238 vom 30.04.2020

Red./BR