Gesetzliche Neuregelungen Februar 2020

image_pdfimage_print

Intransparente Handyrechnungen sollen künftig der Vergangenheit angehören. Ab Februar müssen Mobilfunkunternehmen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine nachvollziehbare Kostenübersicht bieten.

Drittanbieter müssen übersichtliche Bezahlseiten verwenden

Abbuchungen auf der Handyrechnung, die sich Verbraucher nicht erklären können, sollen schon bald der Vergangenheit angehören. Ab dem 1. Februar 2020 schreibt die Bundesnetzagentur für Mobilfunkunternehmen vor, dass Kosten etwa für Abos und Apps grundsätzlich nur noch über die Handyrechnung abgerechnet werden dürfen, wenn die Bestellung auf der Internetseite des Mobilfunkunternehmens bestätigt wird.

Wenn der Drittanbieter mehr Verbraucherschutz einbaut, etwa übersichtliche Bezahlseiten verwendet oder Informationen versendet, die deutlich machen, dass neben dem Mobilfunk eine weitere Leistung in Anspruch genommen wird, kann dies ebenfalls über die Handyrechnung erfolgen.

Weitere Informationen zur Handyrechnung

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 29.01.2020