Weihnachtsfrieden: Steuerverwaltung unterlässt Vollstreckungsmaßnahmen

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Ihre gute Tradition behalten die Finanzämter in Bayern bei: Auch in diesem Jahr wird der ‚Weihnachtsfrieden‘ gewahrt. „In der Weihnachtszeit sollen die bayerischen Bürgerinnen und Bürger nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der Weihnachtszeit als unpassend empfunden werden. Diese bürgerfreundliche Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Freitag (13.12.) mit.

Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Steuerbescheide werden zwar auch während des ‚Weihnachtsfriedens‘ versandt. Die Finanzämter werden aber während dieser Zeit z. B. keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. „Dieses Entgegenkommen, das im Übrigen zu keinen Steuerausfällen führt, trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei und ist ein wirksamer Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung“, so Füracker.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung vom 13.12.2019

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