Mindestlohn ab 2020 bei € 9,35

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Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2020 von derzeit € 9,19 auf € 9,35.

Die Mindestlohn-Kommission legt die Höhe alle 2 Jahre neu fest. Dies ist 2020 wieder der Fall. Zum ersten Mal war die Lohnuntergrenze bereits 2017 von € 8,50 auf € 8,84 angehoben worden. In mehreren Branchen gibt es zudem Mindestlöhne, die über der allgemeinen Untergrenze liegen.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten 6 Monaten. Auch für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter 3 Monaten gilt er nicht.

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