Ab 2020 Steuerklassenwechsel mehrmals im Jahr zulässig

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Ehegatten konnten bisher einmal im Jahr die Steuerklassen wechseln. Diese Beschränkung wird ab 2020 aufgehoben.

Im Gesetzestext wird das Wort “einmalig” gestrichen. Damit beschränkt sich das Recht auf einen Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern künftig nicht mehr auf einen Wechsel pro Kalenderjahr. Die Steuerklassen können also mehrmals pro Jahr geändert und zum Beispiel an familiäre Entwicklungen angepasst werden.

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