Newsletter für Dezember 2019 erschienen

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Die Themen in diesem Monat:

Privatbereich

Einspruch vergessen: Keine Wiedereinsetzung möglich
Wohneigentum: Wer darf wen in der Eigentümerversammlung vertreten?
Wohnung der Schwiegereltern: Hat das Schwiegerkind nach Auszug Anspruch auf Nutzungsentschädigung?
Immobilienkauf und Gewährleistung: Ein altes Haus darf Risse haben
Mieterhöhung nach Modernisierung: Härtefallregelung muss im Einzelfall geprüft werden
Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger: Steuerliche Folgen
Reisekosten: Wo hat ein Rettungsassistent seine erste Tätigkeitsstätte?
Notarzt im Rettungsdienst: Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?
Vergütung für Feiertage kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden
Gibt es Kindergeld auch bei krankheitsbedingtem Abbruch der Ausbildung?
Vergessene Abschreibung: Liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor?
Sachgrundlose Befristung: Führt Überschreitung der 2-Jahresfrist um einen Tag zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?

Unternehmer und Freiberufler

Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferung: Ordnungsgemäße Belege sind zwingend erforderlich
Tatsächliche Verständigung: Nur offene Einigungsmängel schließen Bindung aus
Übernahme der Umzugskosten von Beschäftigten: Darf der Arbeitgeber Vorsteuer geltend machen?
Verbindlichkeiten: Abzinsungssatz von 5,5 % war 2010 verfassungsgemäß
Grunderwerbsteuer: Wie wird die Bemessungsgrundlage bei Waldflächen ermittelt?
Devisentermingeschäfte zur Kurssicherung: Steuerliche Behandlung
Lohnsteuerpauschalierung: Wann ist eine Leistung “zusätzlich” erbracht?
Weitergereichte Darlehensverbindlichkeiten sind keine durchlaufenden Kredite
Bonuspunkte: Wann muss eine Rückstellung gebildet werden?

GmbH-Geschäftsführer/-Gesellschafter

Zur Auslegung einer Abfindungsklausel in einer Pensionszusage: Urteil Nr. 1
Zur Auslegung einer Abfindungsklausel in einer Pensionszusage: Urteil Nr. 2
Stammkapital einer GmbH: Aufgepasst bei der Umstellung von DM auf Euro!
Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter können verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen