Newsletter für Dezember 2019 erschienen

Die Themen in diesem Monat:
Privatbereich
| Einspruch vergessen: Keine Wiedereinsetzung möglich |
| Wohneigentum: Wer darf wen in der Eigentümerversammlung vertreten? |
| Wohnung der Schwiegereltern: Hat das Schwiegerkind nach Auszug Anspruch auf Nutzungsentschädigung? |
| Immobilienkauf und Gewährleistung: Ein altes Haus darf Risse haben |
| Mieterhöhung nach Modernisierung: Härtefallregelung muss im Einzelfall geprüft werden |
| Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger: Steuerliche Folgen |
| Reisekosten: Wo hat ein Rettungsassistent seine erste Tätigkeitsstätte? |
| Notarzt im Rettungsdienst: Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor? |
| Vergütung für Feiertage kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden |
| Gibt es Kindergeld auch bei krankheitsbedingtem Abbruch der Ausbildung? |
| Vergessene Abschreibung: Liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor? |
| Sachgrundlose Befristung: Führt Überschreitung der 2-Jahresfrist um einen Tag zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis? |
Unternehmer und Freiberufler
| Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferung: Ordnungsgemäße Belege sind zwingend erforderlich |
| Tatsächliche Verständigung: Nur offene Einigungsmängel schließen Bindung aus |
| Übernahme der Umzugskosten von Beschäftigten: Darf der Arbeitgeber Vorsteuer geltend machen? |
| Verbindlichkeiten: Abzinsungssatz von 5,5 % war 2010 verfassungsgemäß |
| Grunderwerbsteuer: Wie wird die Bemessungsgrundlage bei Waldflächen ermittelt? |
| Devisentermingeschäfte zur Kurssicherung: Steuerliche Behandlung |
| Lohnsteuerpauschalierung: Wann ist eine Leistung “zusätzlich” erbracht? |
| Weitergereichte Darlehensverbindlichkeiten sind keine durchlaufenden Kredite |
| Bonuspunkte: Wann muss eine Rückstellung gebildet werden? |
GmbH-Geschäftsführer/-Gesellschafter
| Zur Auslegung einer Abfindungsklausel in einer Pensionszusage: Urteil Nr. 1 |
| Zur Auslegung einer Abfindungsklausel in einer Pensionszusage: Urteil Nr. 2 |
| Stammkapital einer GmbH: Aufgepasst bei der Umstellung von DM auf Euro! |
| Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter können verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen |