Wichtiges zur Grundsteuerreform

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Am 01.01.2025 tritt die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft und macht eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 notwendig. Die Feststellungserklärungen sind im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 elektronisch zu übermitteln. Diese Werte werden ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen.

Grundsätzlich gilt das sogenannte Bundesmodell, das im Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz geregelt ist. Dies findet jedoch nicht in allen Bundesländern Anwendung. Um den Grundsteuerwert zu ermitteln, haben manche Bundesländer eigene Modelle entwickelt oder das Bundesmodell angepasst.

Unser Softwarepartner wird uns eine eigene integrierte Lösung bieten, um fristgerecht die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts erfassen, berechnen und übermitteln zu können.

Um die von uns benötigten Daten zu erheben, geben wir Ihnen unsere Vorerfassungsbögen an die Hand:

Grundsteuer-Vorerfassungsbogen für Ein- und Zweifamilienhäuser
Grundsteuer-Vorerfassungsbogen für unbebaute Grundstücke
Grundsteuer-Vorerfassungsbogen für Mieteigentum