Wegen Corona: Steuererleichterungen werden verlängert

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“Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der vierten Welle stellen uns weiterhin vor große Herausforderungen. Steuererleichterungen sind eine schnelle Unterstützung für die Unternehmen und schaffen eine spürbare Entlastung. Bayern hat sich mit Nachdruck auf Bundesebene dafür eingesetzt, besonders betroffenen Unternehmen und Selbständigen weiterhin mit steuerlichen Erleichterungen helfen zu können. Unser Einsatz hat sich jetzt ausgezahlt: Bund und Länder haben Bayerns Forderung aufgegriffen! Die bereits bestehenden Steuererleichterungen, insbesondere zinslose Stundungen, werden auf bis 31. Januar 2022 fällige Steuern ausgedehnt. Damit können wir dringend benötigte Liquidität bei besonders betroffenen Unternehmen und Selbständigen bewahren”, teilt Bayerns Finanzminister Albert Füracker anlässlich der Bekanntgabe des Bundesfinanzministeriums mit.

Der Freistaat hatte sogar noch weitgehendere Zusicherungen des Bundes an Betroffene gefordert. Die Corona-bedingten steuerlichen Erleichterungen auf bis zum 28. Februar 2022 fällige Steuern zu verlängern, haben der Bund und die meisten anderen Länder aber abgelehnt. “Wir halten an unserer Forderung, die Steuererleichterungen darüber hinaus für bis Ende Februar fällige Steuern auszudehnen, fest. Dies wäre ein notwendiges und wichtiges Signal im Hinblick auf die akute schwierige Situation für eine ganze Reihe von massiv betroffenen Branchen”, betont Füracker.

Nach dem nun vorliegenden Bund-Länder-Beschluss finden die steuerlichen Zahlungserleichterungen (zinslose Stundung, Vollstreckungsaufschub mit Verzicht auf Säumniszuschläge) für bis 31. Januar 2022 fällige Steuern Anwendung. Die Finanzämter können die Erleichterungen bis 31. März 2022 gewähren, mit einer angemessenen Ratenzahlungsvereinbarung sogar bis 30. Juni 2022. Darüber hinaus sind Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuern 2021 und 2022 im vereinfachten Verfahren bis 30. Juni 2022 möglich.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat