München: Verschärfung der Coronaregeln

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Vor dem Hintergrund des nach wie vor zu großen Infektionsgeschehens und der sich dadurch weiter zuspitzenden Lage in den Krankenhäusern werden – in Umsetzung der Beschlüsse der letzten Ministerpräsidentenkonferenz – die Coronaregeln nach der Bayerischen Infektionsmaßnahmenschutzverordnung erneut verschärft. Weitere Maßnahmen sollen folgen, sobald die vereinbarten bundesgesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden.

Damit gelten seit Samstag, 4. Dezember, zunächstfolgende Neuerungen:

  • Für Ungeimpfte/Nichtgenesene sind nun nur noch Treffen mit maximal 2 Personen aus einem weiteren Haushalt möglich. Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten und Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt.
  • Zu großen überregionalen Sportveranstaltungen, insbesondere den Spielen der Bundesligen, sind keine Zuschauer mehr zugelassen.
  • Die in München aufgrund einer städtischen Allgemeinverfügung bereits seit 1. Dezember geltende 2G-Regel in der Außengastronomie wird vom Freistaat nun auf ganz Bayern ausgeweitet.

Ab Mittwoch, 8. Dezember, gilt außerdem im Einzelhandel die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene). Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, zu denen insbesondere gehören: der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Schuhgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Baumärkte, Gartenmärkte, der Verkauf von Weihnachtsbäumen und der Großhandel.

Quelle: muenchen.de