Neustarthilfe Plus beantragbar

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Mit dem neuen Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Dazu wurde der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.

Zunächst kann die Neustarthilfe Plus nur per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Weitere Informationen: https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/