Seit Montag, den 7. Juni, gelten in Bayern weitreichende Corona-Lockerungen in fast allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens. Der Katastrophenfall ist aufgehoben.
Die Änderungen im Überblick:
Kontakte
Seit 7. Juni gilt in München: Bei einer Inzidenzeinstufung unter 50 dürfen sich 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten.
Bei einer Inzidenzeinstufung zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus maximal drei Haushalten gemeinsam aufhalten.
Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
Öffentliche und private Feiern
Seit 7. Juni gilt in München: Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc. werden wieder möglich. Bei einer Inzidenzeinstufung unter 50 sind geplante Veranstaltungen mit draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen erlaubt.
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind geplante Veranstaltungen mit draußen bis 50, drinnen bis 25 Personen erlaubt, wenn die Teilnehmer*innen einen negativen Test nachweisen. Geimpfte oder Genesene benötigen keinen Testnachweis.
Gastronomie
Seit 7. Juni gilt in München: Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bei einer Inzidenzeinstufung unter 100 bis 24 Uhr offen bleiben. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung, auch die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Eine Testpflicht besteht bei der aktuellen Inzidenzeinstufung unter 50 derzeit nicht.
Freizeit: Hallenbäder, Saunen, Freizeitparks
Seit 7. Juni gilt in München: Solarien, Saunen, Hallenbäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Handel
Seit 7. Juni gilt in München: Bei einer Inzidenzeinstufung unter 100 wird der Handel allgemein geöffnet. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen.
Märkte können seit 7. Juni outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen.
Kulturelle Veranstaltungen
Seit 7. Juni gilt in München: Die Anzahl der zugelassenen Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel wird bei fester Bestuhlung von 250 auf bis zu 500 Personen verdoppelt. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
Wirtschaftsnahe Veranstaltungen sowie Gottesdienste
Seit 7.Juni gilt in München: Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
Bei Gottesdiensten ist ab dem 7. Juni bei einer Inzidenzeinstufung unter 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (indoor mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
Hotellerie und Tourismus
Seit 7. Juni gilt in München: Bei einer Inzidenzeinstufung unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen. Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus max. drei Haushalten).
Flusskreuzfahrten werden ab dem 7. Juni wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests vor jedem Landgang in Bayern und bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt.
Sport
Seit 7. Juni gilt in München: Bei einer Inzidenz unter 100 wird kontaktfreier Sport ebenso wie Kontaktsport (z.B. Fußball, Handball) indoor wie outdoor ohne feste Gruppenobergrenzen möglich.
Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
Fußball-EM
Zu den vier Spielen der UEFA EURO 2020 in der Fußball Arena München werden rund 14.000 Zuschauer (20 Prozent der Gesamtkapazität) als Pilotversuch mit Hygienekonzept, PCR-Testpflicht und einer gesicherten Zerstreuung der Zuschauer vor und nach dem Spiel zugelassen.
Alten- und Pflegeheime
Seit 7. Juni gilt in München: Die Testpflicht für Besucher entfällt bei einer Inzidenzeinstufung unter 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind indoor mit 25 Personen, outdoor mit 50 Personen zulässig.
Musik- und Theater-Proben ohne Personen-Obergrenze
Seit 7. Juni gilt in München: Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept).
Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.
Quelle: muenchen.de / Red. jruder.de