Ab 02.06.: Kontaktbeschränkungen werden gelockert

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Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in München laut RKI am 31.5. zum fünften Mal in Folge unter 35 liegt, gibt es ab Mittwoch (2.6., 0 Uhr) Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Ab dann gilt:

Treffen mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände (bislang: ein weiterer Hausstand, max. 5 Personen) sind erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). 

Vollständig geimpfte Personen (ab Tag 14 nach der abschließenden Impfung) und genesene Personen (mit PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist), sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Außengastronomie: Die Regeln für Biergärten und Schanigärten

Seit dem 30.5. entfällt beim Besuch der Außengastronomie die Testpflicht sowie die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung.

  • An einem Tisch sind derzeit Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich Angehörige eines weiteren Hausstands zugelassen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).
  • Die Schließung muss spätestens um 22 Uhr erfolgen.

NEU AB 2. JUNI: Nach den dann gültigen Kontaktregelungen dürfen an einem Tisch Personen aus drei verschiedenen Hausstände sitzen, jedoch maximal 10 Personen (Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).

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Quelle: muenchen.de / Red. jruder.de