Ab 30.05.: München lockert weiter

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München macht einen weiteren Schritt Richtung Normalität: Keine Testpflicht für Gastronomie, Sport und Kultur mehr.

Die aktuellen Lockerungen im Überblick:

Außengastronomie: Die Regeln für Biergärten und Schanigärten

Nach einer Allgemeinverfügung der Stadt München dürfen Biergärten seit 12. Mai unter Auflagen wieder öffnen.

  • An einem Tisch sind derzeit Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich Angehörige eines weiteren Hausstands zugelassen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).
  • Die Schließung muss spätestens um 22 Uhr erfolgen.
  • NEU SEIT 30.5.: Beim Besuch der Außengastronomie entfällt die derzeitige Testpflicht sowie die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung.

Weitere Informationen zum Biergarten-Besuch in Corona-Zeiten

Freibäder: Testpflicht entfällt, Reservierung weiterhin nötig

Seit dem 21. Mai können Freibäder in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 öffnen.

  • Voraussetzungen sind die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein negativer Test.
  • NEU SEIT 30.5.: Die Testpflicht entfällt aufgrund der stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. Eine Terminreservierung ist weiterhin nötig.

Weitere Informationen zur Wiedereröffnung der Münchner Freibäder

Weitere Lockerungen für Fitnessstudios und beim Sport

Auch Fitnessstudios dürfen seit 21. Mai in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen.

  • Voraussetzungen sind ein negativer Test der Besucher, eine Terminbuchung und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).
  • NEU SEIT 30.5.: Aufgrund der Inzidenzeinstufung “unter 50” entfällt die Testpflicht für den Besuch von Fitnessstudios oder Sportveranstaltungen unter freiem Himmel. Auch beim kontaktfreien Sport im Innenbereich und beim Kontaktsport (z.B. Fußball oder Basketball) unter freiem Himmel mit maximal 25 Personen besteht keine Testpflicht mehr.

Ausflugsverkehr, Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Beim Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten entfällt seit Sonntag, 30. Mai, die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung.

Zudem entfällt seitdem die Testpflicht:

  • in Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • bei kulturellen sowie Sport-Veranstaltungen unter freiem Himmel (maximal 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen),
  • im touristischen Ausflugsverkehr sowie bei Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien.

Ladengeschäfte im Einzelhandel

Alle Ladengeschäfte können seit dem 30. Mai unter Begrenzung der Kundenzahl öffnen – ohne Pflicht zur vorherigen Terminbuchung.

Quelle: muenchen.de / Red. jruder.de