Corona-Regeln: Was ab dem 28.04. gilt

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Bayern hat die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert, was ab Mittwoch den 28.04.2021 gilt, haben wir hier zusammengefasst:

Erleichterungen für Geschäfte

Bestimmte Geschäfte dürfen am Mittwoch wieder unabhängig von der örtlichen Sieben-Tage-Inzidenz öffnen – ähnlich wie zum Beispiel Super- und Drogeriemärkte: Blumenfachgeschäfte, Gartencenter und Buchhandlungen werden laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) wieder als Läden des täglichen Bedarfs angesehen – das Einkaufen wird somit auch bei einer Inzidenz über 100 ohne Terminvereinbarung und negativen Corona-Test möglich. Bisher durften sie bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 lediglich Terminshopping (Click & Meet) für Kunden mit aktuellem negativem Corona-Test anbieten, bei Werten über 150 war nur die Abholung bestellter Ware erlaubt.

Die gleiche Erleichterung beschloss das bayerische Kabinett für Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe. “Was steckt dahinter? Vom Fotografen über den Schuhmacher bis zu den Schneidereien, Reparaturdienste im Bereich Telekommunikation, Autovermiet-Stationen und ähnliches, die bis dato nicht öffnen konnten, die dürfen jetzt öffnen”, erläuterte Aiwanger. Auch für sie spielt der örtliche Inzidenzwert keine Rolle.

An den Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen ändert sich laut Staatskanzlei dagegen nichts: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Wert über 100 ist ein Friseurbesuch weiter nur mit negativem Corona-Test möglich, Kosmetikstudios dürfen nicht öffnen.

Freizeitangebote: Autokinos, Zoos und botanische Gärten

Während die Kinos im Freistaat seit Monaten geschlossen sind, wird nun zumindest die Fahrt ins Autokino möglich: Laut Kabinettsbeschluss dürfen Autokinos unabhängig vom Inzidenzwert öffnen. Außerhalb der Fahrzeuge müssen Besucher eine FFP2-Maske tragen.

Die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten dürfen nun auch bei einer Inzidenz über 100 öffnen – unter strengen Auflagen: Alle Besucher ab sechs Jahren müssen einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Zudem besteht FFP2-Maskenpflicht. Bei einer Inzidenz unter 100 bleibt der Zoo-Besuch ohne Test möglich. Aiwanger sprach von einem “Signal ins Frühjahr” hinein: “Mit der Familie in den Zoo gehen zu können, ist auf alle Fälle wieder eine Ausflugsmöglichkeit.”

Bis zu fünf Kinder dürfen Sport im Freien treiben

Aus dem Gesetz zur Bundes-Notbremse übernimmt der Freistaat eine Erleichterung für Kinder: Unter 14-Jährige dürfen nun in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktfreien Sport im Freien treiben. Ist zusätzlich ein erwachsener Trainer oder Betreuer dabei, braucht dieser einen aktuellen negativen Corona-Test.

Betreuungsfamilien nun doch weiter erlaubt

Nachdem das bayerische Gesundheitsministerium vor wenigen Tagen noch mitgeteilt hatte, dass in Kommunen mit einem Inzidenzwert über 100 Familien auf die wechselseitige Kinderbetreuung wieder verzichten müssen, kommt heute die Entwarnung: “Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist auch weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst”, heißt es im Bericht zur Kabinettssitzung.

Ausgangsbeschränkungen unverändert

Die nächtliche Ausgangssperre in Bayern bei einem Inzidenzwert über 100 gilt weiterhin: Zwischen 22 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung nur aus wenigen streng geregelten Gründen verlassen. Während andere Länder eine Joggingrunde alleine auch noch bis 24 Uhr erlauben, bleibt das im Freistaat verboten – aus Sorge, dass “die Kontrolle dann überhaupt nicht möglich wäre”, wie Söder erläuterte.

Aiwanger befürwortet eine Lockerung der Ausgangssperre, konnte sich bisher aber in der Koalition gegen die CSU nicht durchsetzen. Er lehnt die Bundes-Notbremse wegen ihrer Pauschalität und dem verankerten Automatismus ab. Er setzt darauf, dass das Bundesverfassungsgericht eine Korrektur der aktuellen Regelung verfügt.

Schulen: Grenzwert bleibt vorerst bei 100

Auch beim Grenzwert, der über Distanz- oder Wechselunterricht an Schulen entscheidet, bleibt die bayerische Regelung strenger: Ab einer Inzidenz über 100 müssen die meisten Schüler im Freistaat weiter zu Hause lernen, nur für Viert-, Elft- und Abschlussklässler gibt es Wechselunterricht. Laut Bundes-Notbremse könnten bis zu einem Wert von 165 mehr Kinder und Jugendliche in die Schule gehen. Laut Söder handelt es sich dabei um einen Kompromiss, den Bayern nicht unterstützt habe. Die Kernbegründung für den bayerischen Weg sei, dass der Inzidenzwert bei jungen Menschen derzeit “einfach viel zu hoch ist”. Daher wolle Bayern “auf der sicheren Seite bleiben”.

Die Freien Wähler um Aiwanger hatten in den vergangenen Tagen gefordert, den Grenzwert auf 165 anzuheben. “Ich glaube, das sollten wir uns noch mal genau überlegen mit allen Beteiligten”, sagte er nach der Kabinettssitzung dazu. “Es wird ja jeder getestet, wenn er dort hingeht.” Aiwanger kündigte für die nächsten Tage Gespräche über Schulöffnungen in der Koalition an.

Im BR Fernsehen bekräftigte der Freie-Wähler Chef am Abend: “Der Koalitionspartner CSU ist da noch anderer Meinung, aber sie sind gesprächsbereit. Und ich glaube, dass wir hier in den nächsten Tagen eine gute Lösung finden, die da lautet: Ein bisschen mehr als jetzt muss möglich sein.”

Bei den Corona-Regeln sind CSU und Freie Wähler oft uneins, obwohl sie Koalitionspartner sind. Wie passt das zusammen? Fragen dazu beantwortet Hubert Aiwanger, Chef der Freien Wähler, im Rundschau-Interview.

Maskenpflicht bei Abschlussprüfungen an Schulen

Bei den bevorstehenden Abiturprüfungen sowie allen anderen Abschlussprüfungen müssen alle Schülerinnen und Schüler Schutzmasken tragen. Um insbesondere jene Lehrer, die an den Abschlussprüfungen beteiligt sind, zu versorgen, will die Staatsregierung den Schulen in Bayern zwei Millionen Schutzmasken zur Verfügung stellen.

15 Millionen Euro für Selbsttests an Hochschulen

Den Hochschulen im Freistaat sollen im Sommersemester kostenlose Selbsttests anbieten können: Dafür stellt die Staatsregierung laut Kabinettsbeschluss 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Erleichterungen für vollständig Geimpfte

Während Bund und Länder beim Impfgipfel am Montag noch keine Beschlüsse dazu fassten, legt Bayern vor: Vollständig geimpfte Menschen werden im Freistaat ab Mittwoch den negativ Getesteten gleichgestellt. Das heißt in der Praxis: Sie brauchen auch in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 weder für den Friseurbesuch noch fürs Terminshopping (Click & Meet) einen negativen Corona-Test. Wirtschaftsminister Aiwanger erhofft sich davon, “dass wir damit das schleppend verlaufende Geschäft etwas ankurbeln können”. An der Maskenpflicht und dem Abstandsgebot ändert sich auch für Geimpfte vorerst nichts.

Klares Ziel der Staatsregierung ist laut Söder, dass zweifach Geimpfte auch von der Einreise- und der Kontaktquarantäne befreit werden. Bei der Frage, ob es für sie Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre geben werde, müsse die Entscheidung des Bundes abgewartet werden. Der Ministerpräsident stellte zugleich klar: Einen Anspruch auf Öffnungen hätten auch vollständig Geimpfte nicht: “Also es geht nicht, dass sich 100 zweifach Geimpfte vor ein Schwimmbad stellen und sagen: Das muss jetzt geöffnet werden.”

Welche Erleichterungen es für Genesene geben kann, werden laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) die Gesundheitsminister von Bund und Länder in nächster Zeit noch diskutieren – auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Bayerischer Impfplan wird angepasst

Neben der “Notbremse bei Kontakten” setzt Bayern nach Angaben Söders auf “Vollgas beim Impfen”. Der bayerische Impfplan werde daher “noch einmal angepasst und verbessert”. In 82 der 96 Kreise und Städte würden bereits Menschen der Prioritätsgruppe drei geimpft.

Ein erster Schritt sei gewesen, dass vergangene Woche der Impfstoff von Astrazeneca für alle freigegeben worden sei – unabhängig von Priorisierungen. Ziel der Staatsregierung sei, dies bis Mitte oder Ende Mai auch bei anderen Impfstoffen zu tun, erläuterte Söder. Dann solle jeder geimpft werden können, “der geimpft werden will”. Der Schwerpunkt solle auf Firmen und Familien liegen. Für ganz Deutschland hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Aufhebung der Impf-Priorisierung für Juni angekündigt.

Die Impfzentren in Bayern sollen Söder zufolge zwar erhalten bleiben. Nach und nach werde aber immer mehr Impfstoff an die Hausärzte gehen, kündigte der Ministerpräsident an. Zudem würden Betriebsärzte mit einbezogen. Im Juni werde es auch ein “Angebot für die Jungen” geben: Dann sollen laut Söder Abschlussklassen geimpft werden.

Quelle: br24.de / Red. jruder.de