Nachdem die Test-Angebots-Pflicht verkündet wurde, tritt diese am 20. April 2021 in Kraft. Die IHK für München und Oberbayern hat die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu zusammengefasst:
Nachdem die Test-Angebots-Pflicht verkündet wurde, tritt diese am 20. April 2021 in Kraft. Die IHK für München und Oberbayern hat die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu zusammengefasst: