Da das RKI nach dem Karsamstag 3.4. und dem Ostersonntag 4.4. auch am Ostermontag, 5.4. für München eine 7-Tage-Inzidenz meldete, die die 100 nicht überschritt, gilt ab kommenden Mittwoch, 7.4., 0 Uhr wieder die Inzidenzeinstufung “zwischen 50 und 100”, das heißt:
- Treffen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, sind wieder möglich.
- Die Ausgangssperre wieder aufgehoben.
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können nach vorheriger Terminbuchung wieder öffnen.
- Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten, die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, so dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig gewahrt wird.
- Für Besucher gilt FFP2-Maskenpflicht.
- Zusätzlich zu den Geschäften mit Gütern des täglichen Bedarfs, ist nun auch die Öffnung von Ladengeschäften mit anderen Gütern für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher sein als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
Quelle: muenchen.de