Die “Überbrückungshilfe Corona”, ein branchenübergreifendes Bundesprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 24,6 Milliarden Euro, ist heute gestartet.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen, Organisationen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, deren Umsätze Coronabedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat fortdauern.
Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Bei entsprechender Antragsberechtigung, werden die Kosten für die Antragsstellung anteilig durch die Überbrückungshilfe erstattet. Die Antragsfrist endet am 31.08.2020.
Die Bearbeitung der Anträge durch die Bewilligungsbehörden (in Bayern die IHK für München und Oberbayern) wird aller Voraussicht nach ab dem 20.07.2020 erfolgen. Mit der Auszahlung der Überbrückungshilfen kann frühestens ab dem 24.07.2020 gerechnet werden.
Weitere Informationen: https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/
Red./BR