Rentner: Vorübergehende Anhebung der Hinzuverdienstgrenze

image_pdfimage_print

Im Zuge des ersten Sozialschutz-Pakets in der Corona-Krise (In-Kraft-Treten 28. März 2020) wurde die Hinzuverdienstgrenze für Rentner mit vorgezogenem Rentenbezug deutlich angehoben.

Befristet bis zum 31. Dezember 2020 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 44.590 Euro pro Kalenderjahr (regulär: 6.300 Euro). Der Hinzuverdienstdeckel findet in dem Zeitraum ebenfalls keine Anwendung.

So können Rentner, die vor dem regulären Renteneintrittsalter eine vorgezogene Rente erhalten, bis zu 44.590 Euro in diesem Jahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird.

Die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen soll Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Ab 2021 gelten wieder die bisherigen Grenzen.

Quelle: vbw