Überbrückungshilfe Corona: Die Eckpunkte

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Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die “Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen” beschlossen.

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschuss­programm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.

Die Richtlinien, Vollzugshinweise und Antragsformulare werden derzeit erarbeitet.

Eine Antragstellung ist noch nicht möglich (Stand 18.06.2020).

Fortlaufend aktualisierte Links zu Anträgen, FAQ und weiteren Informationen erhalten Sie auf unserer Seite “Wichtiges zur Corona-Krise“.

Quelle: Bundesregierung / Red. BR