Überbrückungshilfe für Studierende

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Mit den 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

Wer bereits ein Darlehen, Stipendien oder Ähnliches im Bezugsmonat bezieht, kann trotzdem Überbrückungshilfe erhalten. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.

Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 500 Euro auf dem Konto hat, wird diese Überbrückungshilfe nicht erhalten und möge bitte keinen Antrag stellen.

Der Antrag kann nur jeweils einzeln für die Monate Juni, Juli und August 2020 gestellt werden. Sollte die pandemiebedingte Notlage weiterbestehen, kann jeweils ein weiterer Antrag für Juli und/oder August gestellt werden.

Das Studenten- bzw. Studierendenwerk, bei dem Sie Ihren Antrag online einreichen, entscheidet auf der Basis der Angaben, die Sie im Antrag machen, über die Gewährung des Zuschusses innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Reihenfolge der Antrags-Bearbeitung richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen beim jeweiligen Studenten- bzw. Studierendenwerk. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Ein Anspruch auf Gewährung der Überbrückungshilfe besteht nicht.
Der Antrag kann nur online gestellt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat hierfür eine Online-Plattform eingerichtet, die ab 16.06.2020 zur Verfügung steht.

Weitere Informationen: