Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

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Freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern können, wenn sie nach Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen, auch wenn sie nicht über die KSK versichert sind, inhaltlich aber die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen, einen Hilfsantrag stellen. Mit dem sogenannten „Modell KSK Plus“ werden die Kriterien für eine Mitgliedschaft angelegt, ohne formal eine KSK-Mitgliedschaft zu fordern, was etwa punktuell beschäftigten Künstlerinnen und Künstlern (z.B. Schauspielerinnen und Schauspielern) eine Unterstützung ermöglicht.

Die Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Die Anpassung des Programms soll der Lebenswirklichkeit der Künstlerinnen und Künstlern gerecht werden.

Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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