Der Bundesrat befasst sich am 15. Mai 2020 abschließend mit Unterstützungen in der Corona-Krise für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen sowie für Studierende, die BAföG beziehen.
Verlängerung von Zeitverträgen
Danach sollen die vertraglichen Höchstbefristungsgrenzen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal in einer Qualifizierungsphase um die Zeit verlängert werden, in der es pandemiebedingte Einschränkungen des Wissenschaftsbetriebs gibt. Entsprechende Beschäftigungsverhältnisse können bis zu sechs Monaten verlängert werden – vorausgesetzt, sie bestehen zwischen 1. März und 30. September 2020. Die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erhalten hierdurch mehr Flexibilität und Planungssicherheit: Es soll ihnen ermöglicht werden, ihre Promotion und ihre berufliche Weiterentwicklung trotz der Einschränkungen weiterzuverfolgen.
Anreize für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger
Die Verbesserungen für BAföG-Empfängerinnen und Empfänger richten sich speziell an solche Studierende, die sich in der Bekämpfung der Corona-Krise engagieren: Arbeiten sie in einer Branche oder in einem Beruf, der zur Eindämmung der Pandemie beiträgt, dann können sie ihren BAföG-Satz ohne Abzüge aus den Einnahmen für diese Tätigkeit aufstocken. Die Regelungen sollen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.
Beratung im Schnellverfahren
Der Bundestag hat das Gesetz am 7. Mai 2020 verabschiedet. Aufgrund der fristverkürzten Beratung hat der der Kulturausschuss seine Empfehlung für das Plenum im schriftlichen Umfrageverfahren eingeholt.
Quelle: Bundesrat, 15.05.2020