Der Termin für die Einführung fälschungssicherer Kassen durch das Kassengesetz am 30. September 2020 rückt immer näher. Tausende Firmen, die von der Coronakrise stark betroffen sind, müssten nun auch noch kurzfristig in neue Kassensysteme investieren.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert daher in einem Brief an Bayerns Finanzminister Albert Füracker und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Nichtbeanstandungsregelung muss um mindestens ein Jahr verlängert werden, und zwar so früh wie möglich. Derzeit geht es für viele Unternehmen, gerade auch für die, die immer Steuern ehrlich gezahlt haben, ums Überleben. Es macht keinen Sinn, die Unternehmen auf der einen Seite mit hohen staatlichen Hilfen zu retten und gleichzeitig von ihnen Investitionen zu verlangen, die sie derzeit nicht stemmen können.“
Firmen mit elektronischen Registrierkassen oder Kassensystemen sollten ursprünglich ab 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden, die eine Steuerhinterziehung zusätzlich zum verpflichtenden Kassenbon erschwert. Wirtschaftsminister Aiwanger hatte sich bereits in der Vergangenheit gegen die Kassenbonpflicht, die seit Jahresanfang gültig ist, ausgesprochen. Aktuell gilt, dass die Unternehmen mit Verkauf an Endkunden, also Bäcker, Metzger, Lebensmittelhändler und auch die Gastronomie, bis Ende September 2020 auf fälschungssichere Kassen umstellen müssen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie