Privat organisierte Kinderbetreuung zugelassen

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Privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen von maximal drei Familien ist seit dem 06.05.2020 möglich. Diese muss unentgeltlich erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und in den entsprechenden Empfehlungen zur Betreuung von Kindern. Weitere Lockerungen sind ab dem 11.05.2020 geplant.

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Quelle: Steuerberaterkammer München