Bundestag stimmt für weitere Corona-Hilfen für Familien

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Der Bundestag hat Änderungen beim Elterngeld beschlossen. Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Eltern, die die Elterngeldvariante Partnerschaftsbonus nutzen, sollen ihren Anspruch nicht verlieren, wenn sie aufgrund der COVID-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der COVID-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Es wird ein zusätzlicher Ausklammerungstatbestand für Monate mit Einkommenseinbußen aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführt. Diese Monate fließen dann bei der Bemessung des Elterngeldes nicht mit ein.

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Quelle: Steuerberaterkammer München