Um Unternehmen und Beschäftige zu unterstützen, bringt das Bundeskabinett mit dem “Corona-Steuerhilfegesetz” (Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise) jetzt ein weiteres Paket auf den Weg. Der Gesetzesentwurf, der Entlastung für Restaurants sowie Anreize für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld vorsieht, soll nun in den Bundestag eingebracht und dort beschlossen werden.
Quelle: Steuerberaterkammer München – Red./BR