LfA-Schnellkredit – Beantragung ab 05.05.2020 möglich

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Am 24.04.2020 (Rundschreiben 10/2020) kündigte die LfA Förderbank Bayern als Hilfe für Kleinstunternehmen, die im Zuge der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, den neuen LfA-Schnellkredit mit 100%-iger Haftungsfreistellung der Hausbank an. Anträge können seit dem 05.05.2020 bei den Hausbanken gestellt und bei der LfA eingereicht werden. Darlehenszusagen werden ab dem gleichen Tag erteilt.

Zum Rundschreiben Nr. 11/2020 und zu den Antragsformularen

Quelle. Steuerberaterkammer München – Red./BR