Online-Antrag auf Elternhilfe Corona nach § 56 Abs. 1a lfSG

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Erwerbstätige Eltern von Kindern, die jünger als 12 Jahre oder behindert bzw. anderweitig auf Hilfe angewiesen sind, können eine Entschädigung für den Verdienstausfall beantragen, der wegen einer notwendigen selbstständigen Kinderbetreuung aufgrund einer behördlich angeordneten Schließung von Betreuungseinrichtungen oder Schulen entstanden ist.

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Red./BR