LfA-Schnellkredit

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Entsprechend dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Unterstützung von Kleinstunternehmen, die im Zuge der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, wird in Kürze der neue LfA-Schnellkredit mit obligatorischer 100%iger Haftungsfreistellung der Hausbank eingeführt.

Antragsberechtigt in diesem neuen Programm sind erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Mitarbeitern, die über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern verfügen, seit mindestens 01.10.2019 am Markt aktiv sind sowie zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition einzustufen waren und zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwiesen.

Weitere Informationen zu dem neuen Produkt können dem Merkblatt „LfA-Schnellkredit“ entnommen werden.

Der Programmstart ist für Anfang Mai geplant. Für Fragen zu den öffentlichen Finanzierungshilfen und für die Anforderung von Informationsmaterial stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der Förderberatung der LfA telefonisch unter 089/2124-1000 oder per E-Mail unter info@lfa.de, montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr, zur Verfügung.

Quelle: LfA Förderbank Bayern