Formular für die Notbetreuung von Kindern

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Mitarbeiter in Firmen und Institutionen der “kritischen Infrastruktur” haben seit heute (27.04.2020) die Möglichkeit, die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat eine Vorlage für die Erklärung zur Berechtigung einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) für Erziehungsberechtigte veröffentlicht.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen, die

  • der Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung),
  • der Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, Frauenunterstützungssystem), •der Kinder- und Jugendhilfe (inklusiv Notbetreuung in Kitas)
  • der Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,
  • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),
  • der Versorgung mit Drogerieprodukten,
  • des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen),
  • der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation),
  • der Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), der Steuerberatung und
  • der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung dienen sowie
  • die Schulen (Notbetreuung und Unterricht).

Link zum Formular: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200417_formular_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk.pdf

Red./BR