Mindestlohn für Pflegekräfte steigt

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Das Bundeskabinett hat sich am 22.04.2020 mit einer Verordnung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche beschäftigt, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales kurzfristig erlassen werden wird. Für Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege steigen somit die Mindestlöhne und zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es weitere bezahlte Urlaubstage geben.

Für Pflegehilfskräfte steigen die Mindestlöhne ab 1. Mai 2020 bis zum 1. April 2022 in vier Schritten auf bundesweit 12,55 Euro pro Stunde. Für qualifizierte Hilfskräfte mit einjähriger Ausbildung gilt ab 1. April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) oder 12,20 Euro (im Osten). Ab 1. April 2022 sind es dann in Ost und West 13,20 Euro. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung erhalten ab dem 1. Juli 2021 bundesweit mindestens 15 Euro pro Stunde, am 1. April 2022 steigt der Mindestlohn auf 15,40 Euro.

Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigten in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben.

Weitere Informationen

Quelle: Steuerberaterkammer München / Bundesregierung / Red. BR