Kleinunternehmer dürfen ab 01.01.2020 mehr Umsatz machen.
Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG soll die Umsatzsteuer von inländischen Unternehmern nicht erhoben werden, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von € 22.000 (bisher: €17.500) nicht überstiegen hat und € 50.000 (wie bisher) im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html