Newsletter für Oktober 2019 erschienen

image_pdfimage_print

Die Themen in diesem Monat:

Privatbereich

  • Warum eine exakte Formulierung dem Einspruch zum Erfolg verhelfen kann
  • 1 %-Regelung bei Dienstwagen: Kosten einer Garage mindern nicht den geldwerten Vorteil
  • Häusliches Arbeitszimmer: Renovierung des Badezimmers ist nicht absetzbar
  • Betrügerisches Schneeballsystem: Wann Scheinrenditen besteuert werden
  • Unfall auf dem Arbeitsweg: Kosten einer Operation können nicht geltend gemacht werden
  • Privater Postdienstleister: Wann gilt der Einspruch als zugegangen?
  • Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn: Wann Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung steuerbegünstigter Sachlohn sind
  • Wer vom Homeoffice zur Toilette geht, ist nicht unfallversichert
  • Zimmer im Elternhaus: Wann wird eine doppelte Haushaltsführung anerkannt?
  • Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide: Wenn vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten verschwiegen werden

Unternehmer und Freiberufler

  • Bewirtungskosten: Vorsteuerabzug auch ohne Bewirtungsbeleg?
  • Elektronische Steuererklärung: Wann liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor?
  • Selbstständigkeit trotz Eingliederung in die Arbeitsorganisation eines Unternehmens – geht das?
  • Mandantendaten: Für Aufbewahrungskosten dürfen keine Rückstellungen gebildet werden
  • Kleinunternehmer: Wie wird der Gesamtumsatz bei der Differenzbesteuerung ermittelt?
  • Wenn im Anwaltspostfach Schriftstücke verschwinden: Wiedereinsetzung möglich?
  • Warum Rentenberater keine Freiberufler sind
  • Wenn der Arbeitgeber Steuerberatungskosten übernimmt: Liegt Arbeitslohn vor?
  • Warum der Unterricht in der Fahrschule nicht umsatzsteuerfrei ist
  • Wann ist eine Ingenieur-GbR gewerblich tätig?
  • Grundstück aus Betriebsvermögen: Wie wird der Gewinn ermittelt?

GmbH-Geschäftsführer/-Gesellschafter

  • Gewerbliche Beteiligungseinkünfte und Abfärbewirkung
  • Wann und wie muss ein Antrag auf schlichte Änderung konkretisiert werden?
  • Währungskursverlust bei Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens: Werbungskosten?
  • Schmiergelder fallen unter das Betriebsausgabenabzugsverbot