Stand: 23. April 2021


 

Notbremse

Bundes-Notbremse: In Bayern bleibt es strenger

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am Donnerstag, den 22. April 2021 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz gebilligt, das erst einen Tag zuvor vom Bundestag verabschiedet worden war.

Dennoch gelten in Bayern voraussichtlich strengere Corona-Regeln als im Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen. Eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums teilte dem Bayerischen Rundfunk auf Anfrage mit: “Sofern in Bayern bereits bisher schärfere Regelungen galten, bleiben diese aufrechterhalten”.

Spaziergänge und Joggingrunden: In Bayern nur bis 22 Uhr

Das betrifft insbesondere die Ausgangssperre, die ab einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greift. Während der Bund eine Ausnahme für Spaziergänge und Joggingrunden bis Mitternacht ins Gesetz geschrieben hat, ist das in Bayern nicht zulässig. Es sei denn man joggt mit Hund. Denn erlaubt ist in Bayern auch nach 22 Uhr das Haus zu verlassen, um eben Tiere zu versorgen oder sich um hilfsbedürftige Menschen zu kümmern, bei medizinischen Notfällen und aus beruflichen “oder anderen ähnlich gewichtigen Gründen”.

Schule: Distanzunterricht ab Inzidenz von 100

Schon länger klar ist, dass Bayern auch bei den Schulen strenger vorgehen wird, als es die Bundes-Notbremse vorschreibt. Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 100, statt dem umstrittenen Wert von 165. Ausgenommen sind nur die Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie Förderschulen.

FFP2-Maskenpflicht: OP-Maske reicht weiterhin nicht aus

Anders als im Bundesinfektionsschutzgesetz festgeschrieben, reicht in Bayern eine einfache OP-Maske weiterhin nicht als Alternative zur FFP2-Maske. FFP2-Maskenpflicht herrscht in Bayern weiterhin im ÖPNV, in Läden sowie in Synagogen, Moscheen oder Kirchen.

Einzelhandel: Keine Ausnahme für Buchhandel und Gartencenter

Strenger als der Bund ist Bayern teilweise auch beim Einzelhandel. Während laut Bundesgesetz Buchläden, Blumengeschäfte und Gartencenter zum erweiterten täglichen Bedarf zählen und auch bei einer Inzidenz über 100 öffnen dürfen – wenn Quadratmeter-Regeln befolgt werden – gilt das in Bayern nicht uneingeschränkt. Im Freistaat darf in Blumenläden oder Buchhandlungen über dem Inzidenzwert von 100 nur per Click and Meet plus negativem Test eingekauft, beziehungsweise ab einem Inzidenzwert von 150 Ware vorbestellt und abgeholt werden: also nach dem System Click and Collect.

Hier aber muss Bayern nachschärfen. Click and Meet hatte die Staatsregierung mit negativem Test ursprünglich bis zu einem Wert von 200 erlaubt. Das ist mit der Bundes-Notbremse hinfällig.

Friseurbesuch nur noch mit negativem Test

Nachschärfen muss Bayern auch bei den körpernahen Dienstleistungen. Konnte man in Bayern bislang auch ohne negativen Test zum Friseur gehen, schreibt die Bundes-Notbremse das jetzt konkret vor. Die Kunden müssen einen maximal 24 Stunden alten negativen Test vorlegen. Gleiches gilt für andere erlaubte körpernahe Dienstleistungen etwa die Fußpflege. Da Bundesrecht hier Landesrecht bricht, muss Bayern diese Regel ab der kommenden Woche also auch umsetzen.

Ob Bayern die strengeren Regeln als im Bund auf Dauer beibehält, ist offen. Grundsätzlich, so die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, werde noch zu entscheiden sein, “ob und inwiefern” eine inhaltliche Anpassung an die Bundes-Notbremse erfolgt.

Quelle: br24.de / Red. jruder.de


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