Stand: 14. April 2021


 

Symbolbild

Corona-ArbSchV: Unternehmen müssen Corona-Tests anbieten

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Die Bundesregierung verlängert die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 und ergänzt sie um eine entsprechende Verpflichtung. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger – voraussichtlich in der 16. KW 2021 – in Kraft.

Weitere Informationen: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html


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