Stand: 24. März 2021


 

Steuern

Verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen verlängert

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden.

Siehe → BMF-Schreiben

Quelle: Steuerberaterkammer München


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