Stand: 4. Juni 2020


 

Reichstag

Neues Corona-Konjunkturpaket: Umsatzsteuersenkung und Überbrückungshilfe

Der Koalitionsausschuss hat sich am 03.05.2020 auf ein Konjunkturprogramm geeinigt, das verschiedene Maßnahmen vorsieht. Die relevantesten Maßnahmen sind die Senkung der Umsatzsteuer und die Einführung einer neuen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen.

Die Senkung der Umsatzsteuer auf 16 % bzw. 5 % soll vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gelten. Diese Maßnahme kann zwar einen gewissen positiven Effekt für Verbraucher und krisenbetroffene Unternehmen bringen, sie ist jedoch mit einem enormen Umstellungsaufwand bei Unternehmen und Steuerberatern verbunden.

Eine wirksamere Unterstützungsmaßnahme stellt die neue Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen dar. Soloselbstständige bis hin zu Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten sollen mit einem Zuschuss zu den fixen Betriebskosten bis zu einem Betrag von 50.000,00 € monatlich unterstützt werden. Auch dieses Programm soll bis zum 31.12.2020 laufen. Die Steuerberaterkammer München setzt sich dafür ein, dass ein sicheres und zugleich einfaches Antrags- und Genehmigungsverfahren eingeführt wird, in dem die Voraussetzungen klar definiert sind und in dem Steuerberatern eine zentrale Rolle zukommt. Steuerberater sind, so die Kammer, als Organ der Steuerrechtspflege dazu prädestiniert, eine Compliance-Funktion in dem Verfahren wahrzunehmen. Sie können neben der Prüfung der Anspruchsgrundlage beispielsweise auch die Existenz und Identität der antragstellenden Unternehmen sowie deren Empfängerkonten bestätigen und so dabei mithelfen, dass die staatlichen Hilfen auch wirklich nur bei berechtigten Unternehmen ankommen und Missbrauchsfälle verhindert werden. Erste Informationen über die Voraussetzungen und die Höhe der Förderungen finden Sie auf der Website der IHK für München und Oberbayern.

Quelle: Steuerberaterkammer München, Red. BR


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