Stand: 28. April 2020


 

Corona-Krise

Online-Antrag auf Elternhilfe Corona nach § 56 Abs. 1a lfSG

Erwerbstätige Eltern von Kindern, die jünger als 12 Jahre oder behindert bzw. anderweitig auf Hilfe angewiesen sind, können eine Entschädigung für den Verdienstausfall beantragen, der wegen einer notwendigen selbstständigen Kinderbetreuung aufgrund einer behördlich angeordneten Schließung von Betreuungseinrichtungen oder Schulen entstanden ist.

Weitere Informationen und Hinweise

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Red./BR


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