Stand: 17. März 2020


 

Bayerischer Landtag

Corona-Krise: Hilfsprogramme für Unternehmen und Freiberufler

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 250 Mitarbeitern/Arbeitnehmern und einer Betriebsstätte in Bayern. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro.

Weitere Informationen und das Antragsformular stehen ab sofort auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur Verfügung: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Dort finden Sie auch weitere Informationen zu anderen Hilfsprogrammen.

Quelle: Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie


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