Stand: 6. Dezember 2019


 

Symbolbild

Sozialversicherungswerte 2020

Das Bundeskabinett hat am 09.10.2019 die Sozialversicherungsrechengrößen 2020 beschlossen, der Bundesrat hat der Verordnung am 29.11.2019 zugestimmt. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt ab 01.01.2020 62.550 Euro. Die weiteren Werte im Überblick:


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Die Übersicht enthält alle Rechengrößen, Grenzwerte, Beitragssätze und Bezugsgrößen für das Jahr 2020 im Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungswerte sind für Arbeitgeber und Versicherte (Arbeitnehmer) gleichermaßen relevant, da sie zum Beispiel über die Versicherungspflicht entscheiden, sowie die Höhe der zu zahlenden Beiträge beeinflussen.

Quelle: haufe.de/Bundesrat/Red./Update 06.12.2019


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